Ausnahmetransport­begleitung

Ausnahmetransportbegleitung mit Polizeibewilligung

Fahrzeuge / Fahrzeugkombinationen, bei denen die Limiten gemäss Art. 64 - 67 VRV die gesetzlichen Höchstmasse und Gewichte überschreiten, dürfen auf öffentlichen Strassen nur aufgrund einer schriftlichen Bewilligung verkehren und in der Regel werden diese begleitet. Vor allem die Ostschweizer Kantone haben diese Begleitungen ausgegliedert an die privaten Ausnahmetransportbegleiter mit Polizeibewilligung (ATB), dies führt zu einer effizienteren Begleitung für die Transporteure, da ein ATB die ganze Strecke begleiten kann (ein ATB aus einer Hand).

Die VüCH verfügt über die geschulten Mitarbeiter und die benötigten Fahrzeuge und kann für Sie als Transporteur alle benötigten Aufgaben übernehmen.

  • Planung und Erkundung
  • Begleitung auf der ganzen Strecke
  • Verkehrsregelung auf öffentlichen Strassen
  • Nachbearbeitung und Wiederherstellung der Fahrstrecke

Unsere Transportbegleiter sind selbst Chauffeuere. Sie kennen somit die transportseitigen Bedürfnisse und können die behördlichen Vorgaben und die Möglichkeiten der Begleitdienste ideal verbinden.

Unseren Fachbereichtsleiter Ausnahmetransport erreichen sie direkt unter: atb[at]vuech.ch