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Generalversammlung 2021

Pünktlich vor dem Ende des ersten Semester 2021 hat am vergangenen Freitag die Generalversammlung der VüCH stattgefunden. Geprägt wurde die GV vor allem von den vom Präsidenten eindrücklich geschilderten Rückblick auf das Corona-Jahr 2020. Noch einmal wurde bewusst, wie flexibel und loyal die VüCH-Familie auf die Ereignisse reagiert hat und damit trotz widriger Umstände zu einem versöhnlichen Jahresergebnis beigetragen hat. 

Der Dank des Verwaltungsratspräsidenten galt vor allem den Mitarbeitenden, die sich unermüdlich immer wieder neuen Situationen gestellt haben. «In Zeiten grosser Unsicherheit haben sie mitgeholfen, dass die BAG-Richtlinien an öffentlich zugänglichen Orten wie Spitälern, Heimen oder Einkaufscentren umgesetzt wurden oder haben Personenkontrollen unter erschwerten Bedingungen durchgeführt. Der spezielle VüCH-Spirit ging nie verloren, was mich vorsichtig optimistisch in eine in Bezug auf das Coronavirus hoffentlich etwas einfachere Zukunft blicken lässt», meinte Ramon Gubelmann.

Die formalen Punkte der Generalversammlung sahen auch die Wahl eines neuen VR-Mitglieds vor. Als Ersatz für Karin Schnelli, welche die VüCH in den vergangenen Jahren insbesondere in den Finanzprozessen massgeblich mitgeprägt und weiterentwickelt hat, wurde Brigitte Krapf einstimmig in den Verwaltungsrat gewählt. Brigitte Krapf arbeitet seit Februar 2021 in wichtigen Projekten, namentlich der IT und den Finanzen, bei der VüCH. Ab August 2021 wird sie eine neue Herausforderung ausserhalb der VüCH in Angriff nehmen, verbleibt aber als Mitglied des Verwaltungsrates in der Unternehmung. Auf Ihre neue Funktion als Verwaltungsrätin freut sich Brigitte Krapf: «Ich bin sehr dankbar und stolz, dass ich vom CEO und den Mitarbeitenden in dieser kurzen Zeit so viel Vertrauen für die Planung und Umsetzung von Projekten erhalten habe. Die VüCH ist ein spezielles Unternehmen mit einem speziellen Spirit. Es freut mich deshalb umso mehr, dass ich die VüCH gemeinsam mit dem Verwaltungsrat auf dem eingeschlagenen Weg weiter begleiten darf.»