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Private Sicherheitsbranche: Neuer GAV ab 2020

Der Verband Schweizerischer Sicherheitsdienstleistungs-Unternehmen (VSSU) und die Gewerkschaft Unia sind zu einer Einigung gekommen. Der allgemeinverbindlich erklärte GAV wird verlängert und per 1. Januar 2020 wird ein angepasster GAV für die private Sicherheitsbranche eingeführt. Mehrere Änderungen sind in den Bereichen Löhne, Vaterschaftsurlaub, Arbeitszeitverwaltung und Kontrolle der Untervergabe von Aufträgen geplant. Die Sozialpartner möchten damit die Qualität der privaten Sicherheitsdienstleistungen aufrechterhalten und die Arbeitsbedingungen der Sicherheitsangestellten verbessern. 

Verlängerung des allgemeinverbindlich erklärten GAV 

Nach mehr als zwei Jahren Verhandlungen haben sich der VSSU und die Unia auf die vom Bundesrat bereits bewilligte Verlängerung des allgemeinverbindlich erklärten GAV geeinigt. So sind alle Sicherheitsunternehmen ab 10 Angestellten auch nach dem 30. Juni 2019 weiterhin zur Einhaltung von Mindeststandards in Sachen Löhne, Ausbildung und Arbeitszeiten verpflichtet. Ein Wegfall der Allgemeinverbindlichkeitserklärung, welche in ein paar Tagen ausgelaufen wäre, konnte in letzter Minute verhindert werden. 

Angepasster GAV ab 1. Januar 2020 

Die Sozialpartner haben zudem einen neuen GAV vereinbart, der am 1. Januar 2020 in Kraft treten soll. Die Arbeitsbedingungen der Sicherheitsangestellten sollen in mehreren Punkten verbessert werden: Namentlich etwa eine Erhöhungen der Einstiegslöhne um 0,5 % bis 1 % je nach Kategorie, ein Zeitzuschlag für Monate mit hohen Arbeitspensen, ein Vaterschaftsurlaub von 3 Tagen statt bisher 1 Tag und ein Zuschlag für bewaffnetes Personal. Zudem soll mit dem GAV die Untervergabe von Aufträgen geregelt werden. Schliesslich wird in Bezug auf Minusstunden per Ende Jahr eine grössere Flexibilität eingeräumt: Minusstunden bis zu -10 % können auf das Folgejahr übertragen werden. Diese Änderung ermöglicht, dass so mehr Festanstellungen in der Branche bewahrt werden können. 

Preisdruck – eine Gefahr für die Qualität und die Löhne 

Die Sozialpartner der privaten Sicherheitsbranche möchten mit dem angepassten GAV trotz extremer Preiskonkurrenz in der Branche die Qualität der privaten Sicherheitsdienstleistungen bewahren und die Arbeitsbedingungen der Sicherheitsangestellten verbessern. Diesbezüglich appellieren die Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter auch an das Verantwortungsbewusstsein der öffentlichen Hand. Behörden sollen in Ausschreibungen nur Unternehmen berücksichtigen, welche den allgemeinverbindlichen GAV einhalten und somit auf Qualität und faire Arbeitsbedingungen Wert legen. 

Ausblick 2020 

Die Sozialpartner arbeiten an der Verstärkung der Kontrolle des GAV 2020 und an dessen Ausdehnung. (zvg)